Berlin: Sicherheitsvorfälle sind auch ein Organisationsproblem
Der August-Brief griff den Cyberangriff auf das Berliner Landesnetz auf. Die amtlichen Informationen bestätigen Datenabfluss und die anschließende Aufarbeitung; der Vorfall betrifft auch die Kommunikation mit betroffenen Personen.
Für die Vertriebspraxis: Unsere Vertriebsableitung: Erkennung, Eskalation, Krisenkommunikation und Wiederanlauf gemeinsam qualifizieren. Ein Sicherheitsprodukt allein beantwortet diese Prozessfragen nicht.
Stand und Einordnung: Die amtliche Seite wird aktualisiert. Das genaue Ausmaß und individuelle Betroffenheit sind Gegenstand der Aufarbeitung.
CRA: kurze Meldefristen brauchen einen funktionierenden Ablauf
Der Brief behandelte die Vorbereitung auf CRA-Meldepflichten für aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle. Die ENISA-Unterlagen beschreiben den gestuften Meldeprozess und die zentrale Plattform.
Für die Vertriebspraxis: Hersteller nach interner Erkennung, Bewertung, Freigabe und Vertretung fragen. Aus unserer Sicht entsteht der konkrete Beratungsbedarf an den Übergaben zwischen Technik, Produktverantwortung und Leitung.
Stand und Einordnung: Die Berichtspflichten für Hersteller gelten seit 11. September 2026. Betroffenheit und Meldeanlass sind jeweils zu prüfen.
Managed Security: nachvollziehbare Leistung statt pauschaler Versprechen
ENISA konsultierte den Entwurf für das europäische EUMSS-Zertifizierungsschema. Er enthält gemeinsame Anforderungen und einen ersten Schwerpunkt auf Incident Response.
Für die Vertriebspraxis: Im Verkauf Serviceumfang, Verfügbarkeit, Übergaben und nachweisbare Betriebsqualität konkret machen. Unsere Ableitung: Transparente Leistungskriterien erleichtern den Vergleich von Managed-Security-Angeboten.
Stand und Einordnung: Ein Entwurf zur Konsultation ist keine bereits geltende allgemeine Zertifizierungspflicht. Die Konsultationsfrist endete am 13. September.